Titel: Zur Rückzahlung überhöhter Netznutzungsentgelte - Abtretung der Forderung - Beginn der Verjährung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
        
    
    
    
        Datum: 11.03.2008
    
    
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            09000426
             ebenso Versorgungswirtschaft 06/2009, S. 138
        
    
    
Zur Rückzahlung überhöhter Netznutzungsentgelte - Abtretung der Forderung - Beginn der Verjährung
- Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 11.3.2008 - Kart U 2/071 -
- Die Abtretung von Forderungen zur Einziehung auch auf fremde Rechnung verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist deshalb unwirksam. Werden nach unwirksamer Abtretung und nach Erhalt einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz Forderungen erneut zur Einziehung abgetreten und wird die Klage bei gleich bleibendem Antrag auf die erneute Abtretung gestützt, liegt darin eine Klageänderung.
 - Der Anspruch auf Rückzahlung von regelmäßig gezahlten, als überhöht beanstandeten…
 
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