Titel: Beginn der Verjährungsfrist bei Ausbau- und Anschlussbeiträgen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar)
        
    
    
    
        Datum: 28.08.2008
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – 4 EO 405/08 –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Sonstiges Kommunalrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            09000428
             ebenso Versorgungswirtschaft 06/2009, S. 143
        
    
    
Beginn der Verjährungsfrist bei Ausbau- und Anschlussbeiträgen
- Beschluss des OVG Thüringen v. 28.8.2008 - 4 EO 405/08 -
Die Festsetzungsfrist für die Berechnung der Verjährung von Ausbau- und Anschlussbeiträgen beginnt erst mit der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht. Im Falle der Ungültigkeit einer Beitragssatzung beginnt die Festsetzungsfrist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) cc) 2. Spiegelstrich Thür- KAG (KAG TH) erst mit Ablauf desjenigen Kalenderjahres zu laufen, in dem die gültige Satzung beschlossen worden ist. (Rn.4)
Sachverhalt:
Die Antragstellerin macht im Beschwerdeverfahren allein geltend, dass die geforderten…
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