Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein neuer Konzessionsträger vom bisherigen Energieversorgungsunternehmen Herausgabe der zur Energieverteilung erforderlichen Anlagen und Einrichtungen (Netze) verlangen kann
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 29.01.2008
Aktenzeichen: 11 U 20/07 (Kart)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 09000416 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2009, S. 110

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein neuer Konzessionsträger vom bisherigen Energieversorgungsunternehmen Herausgabe der zur Energieverteilung erforderlichen Anlagen und Einrichtungen (Netze) verlangen kann

- Urteil des OLG Frankfurt, 1. Kartellsenat, vom 29.1.2008 - 11 U 20/07 (Kart) -

  1. Aus § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (juris: EnWG) ergibt sich kein Rechtsanspruch des Neu-Konzessionärs auf Übereignung von Anlagen zur Energieverteilung gegen den bisherigen Konzessionär.
  2. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen einer Gemeinde und einem Versorgungsunternehmen über das Recht der Gemeinde zum Ankauf von Gasverteilungsanlagen vom Versorgungsunternehmen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist zulässig.(Rn.74) Sie ist jedenfalls dann auch ohne notarielle Beurkundung…
Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche