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Titel: Nochmals: Nichtigkeit eines unter Verstoß gegen die Bekanntmachungspflicht vorzeitig abgeschlossenen Konzessionsvertrags – Urteil des OLG Düsseldorf 2. Kartellsenat vom
Datum: 12.03.2008
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart.) 8/07
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht, Vergaberecht
Dokumentennummer: 09000409 ebenso Versorgungswirtschaft 04/2009, S. 94

Nochmals: Nichtigkeit eines unter Verstoß gegen die Bekanntmachungspflicht vorzeitig abgeschlossenen Konzessionsvertrags – Urteil des OLG Düsseldorf 2. Kartellsenat vom

- Urteil des OLG Düsseldorf 2. Kartellsenat vom 12.3.2008 - VI-2 U (Kart.) 8/07 -

Die gegen das o.g. Urteil (Versorgungswirtschaft 2008 Seite 234) eingelegte Revision wurde zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Es bleibt dabei, dass die Bekanntmachungsvorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 1 EnWG 1998 (jetzt § 46 Abs. 3 EnWG 2005) als Verbotsgesetz nach § 134 BGB zu werten ist. Nach § 46 Abs. 3 EnWG haben Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Konzessionsverträgen das Vertragsende in geeigneter Form bekannt zu machen.

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