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Titel: Netzbetreiber dürfen Mehrerlöse aus Netzentgelten aus der Zeit von der Antragstellung bis zur erstmaligen Genehmigung nicht dauerhaft behalten
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.08.2008
Aktenzeichen: KVR 39/07
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 09000408 ebenso Versorgungswirtschaft 04/2009, S. 87

Netzbetreiber dürfen Mehrerlöse aus Netzentgelten aus der Zeit von der Antragstellung bis zur erstmaligen Genehmigung nicht dauerhaft behalten

- Beschluss des BGH vom 14.8.2008 - KVR 39/07 -1

  1. Mehrerlöse, die ein Netzbetreiber dadurch erzielt hat, dass er bis zur Genehmigung der Netznutzungsentgelte seine ursprünglichen Entgelte beibehalten hat, sind periodenübergreifend auszugleichen.
  2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StromNEV zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Die Antragstellerin, deren Netzgebiet die neuen Bundesländer sowie Hamburg und Berlin umfasst, zählt zu den vier großen Elektrizitätsübertragungsnetzbetreibern in…

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