Titel: Zur Berechnung der Stromnetzentgelte
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
        
    
    
    
        Datum: 22.04.2008
    
    
    
        
            Aktenzeichen: Kart W 3/07
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            09000381
             ebenso Versorgungswirtschaft 02/2009, S. 36
        
    
    
Zur Berechnung der Stromnetzentgelte
- Beschluss des OLG Brandenburg vom 22.4.2008 - Kart W 3/07 -
- Ausgangswert der kalkulatorischen Abschreibungen von Altanlagen sind die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, nicht der Sachzeitwert bei Übernahme der Anlagen durch den Netzbetreiber. Bei Anlagegütern, deren Errichtung zeitlich vor ihrer erstmaligen Bewertung in DM liegt, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten durch Rückrechnung mittels Preisindizes zu ermitteln. Sich aus Eigentumsveränderungen ergebende Wertveränderungen bleiben unbeachtet.
 - Bauzeitzinsen, die von dem Netzverkäufer nicht…
 
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