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Titel: Personalbeistellung im Abwasserbereich keine sonstige Leistung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 06.12.2007
Aktenzeichen: V R 42/06
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 09000384 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2009, S. 49

Personalbeistellung im Abwasserbereich keine sonstige Leistung

- Urteil des BFH vom 6.12.2007 - V R 42/06 -

  1. Voraussetzung für die Annahme einer tauschähnlichen Leistung ist, dass sich zwei entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 gegenüberstehen, die lediglich durch die Modalität der Entgeltvereinbarung (Tausch) miteinander verknüpft sind.
  2. Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei ihm, dem Auftraggeber, unentgeltlich angestellte Mitarbeiter lediglich zur Durchführung des konkreten Auftrages (sog. Personalbeistellung), liegt keine sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG 1999 vor.

Sachverhalt:

Die Klägerin…

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