Titel: Zur Wirksamkeit der Festlegung »Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas)« der Bundesnetzagentur
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 16.07.2008
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 209/07 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            08000761
             ebenso Versorgungswirtschaft 12/2008, S. 286
        
    
    
Zur Wirksamkeit der Festlegung »Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas)« der Bundesnetzagentur
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.7.2008, VI-3 Kart 209/07 (V) -
Beim Erlass einer Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 42 Abs. 7 Nr. 4 GasNZV muss die Regulierungsbehörde die in § 43 Abs. 1 S. 1 GasNZV aufgeführten Zwecke berücksichtigen. Dem ist Genüge getan, wenn die Festlegung im Ergebnis zur Verwirklichung eines effizienten Netzzugangs und/oder eines oder mehrerer der in § 1 Abs. 1 EnWG genannten Zwecke beiträgt. Weder muss die Festlegung einen bestimmten Erfolg erwarten lassen, noch muss sie allen Zwecken zugleich oder gar in optimierter Weise Rechnung…
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