Titel: Zum Recht auf ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags eines Zweckverbandsvorstehers
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
        
    
    
    
        Datum: 27.11.2007
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 6 U 11/07
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht, 
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            08000683
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2008, S. 236
        
    
    
Zum Recht auf ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags eines Zweckverbandsvorstehers
- Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27.11.2007 - 6 U 11/07 -
- Schließt ein Zweckverband mit der Verbandsvorsteherin einen befristeten Anstellungsvertrag in zeitlicher Übereinstimmung mit deren Amtszeit, steht dem Dienstherrn kein Recht zur ordentlichen Kündigung zu, wenn es einzelvertraglich nicht vereinbart ist.
 - Eine als »ordentlich« bezeichnete Kündigung kann nicht in eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist umgedeutet werden, wenn die Kündigung mit einer betrieblichen Umstrukturierung begründet worden ist und nach den aufgrund der…
 
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