Titel: Anmerkungen von RA Dieter Gersemann, Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Freiburg im Breisgau:
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        RA Dieter Gersemann
                    
            
        
    
    
    
    
    
        Datum: 01.08.2008
    
    
    
    
    
        Artikeltyp:
        Aufsätze
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Konzessionsabgaberecht, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            08000649
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2008, S. 193
        
    
    
Anmerkungen von RA Dieter Gersemann, Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Freiburg im Breisgau:
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat sich mit oben abgedrucktem Schreiben von 06. August 2007 zur steuerlichen Behandlung der Konzessionsabgaben in Durchleitungsfallen geäußert und vertritt die Auffassung, dass ≫es sich bei den Zahlungen von Konzessionsabgaben für durchgeleitete Strommengen um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt, wenn der Konzessionsvertrag keine Angabe auch für durchgeleiteten Strom vorsieht und ein Altvertrag nicht hinsichtlich der Neuregelung der KAV um eine Regelung der Durchleitungsfalle angepasst wurde≪.
≫Alt≪-Konzessionsvertrag…
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