Titel: Zur Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die langfristig Büroräume und PKW-Stellplätze an Dritte vermietet
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 20.12.2007
    
    
    
        
            Aktenzeichen: V-R-70/05
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            08000646
             ebenso Versorgungswirtschaft 7/2008, S. 167
        
    
    
Zur Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die langfristig Büroräume und PKW-Stellplätze an Dritte vermietet
- Beschluss des BFH vom 20.12.2007 - V-R-70/05 -
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
- Können die Mitgliedstaaten Tätigkeiten von Staaten, Ländern, Gemeinden oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die nach Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG von der Steuer befreit sind, nur dadurch gemäß Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG als Tätigkeiten »behandeln«, die diesen Einrichtungen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, dass die Mitgliedstaaten eine dahin gehende ausdrückliche gesetzliche Regelung treffen?
 - Können…
 
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