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Titel: Zu den Voraussetzungen eines diskriminierungsfreien Reservierungsverfahrens im Rahmen des Anschlusses nach dem EEG
Behörde / Gericht: Landgericht Chemnitz
Datum: 06.03.2008
Aktenzeichen: 2 O 3226/05
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Zivilrecht
Dokumentennummer: 08000638 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2008, S. 160

Zu den Voraussetzungen eines diskriminierungsfreien Reservierungsverfahrens im Rahmen des Anschlusses nach dem EEG

- Urteil des LG Chemnitz vom 6.3.2008 - 2 O 3226/05 -1

(rechtskräftig)

Sachverhalt:

Die Klägerin ist Windkraftanlagenbetreiberin. Die Beklagte ist ein Energieversorgungsunternehmen und unterhält Stromleitungen. Die Klägerin nimmt die Beklagte anlässlich der Einspeisung von Strom in das Leitungsnetz auf Schadensersatz in Anspruch.

Die Klägerin plante im Jahr 2001 die Errichtung des Windparks P, bestehend aus 26 Windkraftanlagen mit einer Stromeinspeisekapazität von 36 MVA. Die Stromeinspeisung sollte in das 110-kV-Netz der Beklagten am Standort U erfolgen. Mit Schreiben vom…

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