Titel: Zum Recht der Regulierungsbehörde bei Verzögerung der Netzentgelt-Genehmigung durch den Netzbetreiber
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
        
    
    
    
        Datum: 15.04.2008
    
    
    
        
            Aktenzeichen: Kart W 4/07
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            08000622
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2008, S. 142
        
    
    
Zum Recht der Regulierungsbehörde bei Verzögerung der Netzentgelt-Genehmigung durch den Netzbetreiber
- Beschluss des OLG Brandenburg vom 15.4.2008 - Kart W 4/07 -
- Erklären die Beteiligten das Beschwerdeverfahren betreffend die Genehmigung der Nutzungsentgelte in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, ist unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit über die Tragung der Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.
 - Verzögert ein Stromnetzbetreiber die Erteilung einer Genehmigung der Nutzungsentgelte für den Netzzugang, ist die Regulierungsbehörde zum Erlass einer einstweiligen Anordnung berechtigt, die dem Netzbetreiber aufgibt, die Entgelte nach einem vorgegebenem…
 
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