Titel: Zur Berechnung der Stromnetzentgelte
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 24.10.2007
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 26/07 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Betriebswirtschaft, 
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            08000613
             ebenso Haft 5/2008, S. 116
        
    
    
Zur Berechnung der Stromnetzentgelte
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.10.2007 - VI-3 Kart 26/07 (V) -
- Die Bundesnetzagentur ist an Beschwerdeverfahren, die eine Entscheidung einer Landesregulierungsbehörde betreffen, jedenfalls in entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 2 EnWG zu beteiligen, damit eine einheitliche Gesetzeshandhabung gewährleistet wird.
 - Das Verbot von Abschreibungen unter Null tangiert den Schutzbereich der Eigentumsgarantie nicht und schränkt auch die durch Art. 12 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit der Netzbetreiber nicht unzulässig ein.
 - Die Anwendung des § 6 StromNEV auf…
 
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