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Titel: Zur Berechnung der Gasnetzentgelte
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.10.2007
Aktenzeichen: VI-3 Kart 472/06 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Betriebswirtschaft, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 08000612 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2008, S. 109

Zur Berechnung der Gasnetzentgelte

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24. 10. 2007 - VI-3 Kart 472/06 (V) -

  1. Erkenntnisse über das Planjahr sind erst dann gesichert i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 4 2.HS GasNEV, wenn aufgrund bestimmter vom Netzbetreiber darzulegender Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass im Planjahr nach Grund und Höhe entsprechende Kosten entstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11.07.2007 - VI - 3 Kart 17/07 (V) zur StromNEV). Der bloße Umstand, dass der Netzbetreiber Rückstellungen gebildet hat, sagt hierüber nichts aus.
  2. Mit den abschließenden Vorgaben der…
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