Titel: Zur Berechnung der Gasnetzentgelte
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 24.10.2007
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 472/06 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Betriebswirtschaft, 
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            08000612
             ebenso Versorgungswirtschaft 5/2008, S. 109
        
    
    
Zur Berechnung der Gasnetzentgelte
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24. 10. 2007 - VI-3 Kart 472/06 (V) -
- Erkenntnisse über das Planjahr sind erst dann gesichert i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 4 2.HS GasNEV, wenn aufgrund bestimmter vom Netzbetreiber darzulegender Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass im Planjahr nach Grund und Höhe entsprechende Kosten entstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11.07.2007 - VI - 3 Kart 17/07 (V) zur StromNEV). Der bloße Umstand, dass der Netzbetreiber Rückstellungen gebildet hat, sagt hierüber nichts aus.
 - Mit den abschließenden Vorgaben der…
 
Drucken