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Titel: Zahlung einer Gewerbesteuer durch Wasserversorgungsunternehmen in der Form von Wasser- und Bodenverbänden
Autor: Oberstadtdirektor a.D. Karl-Heinz Vehring
Datum: 01.03.2008
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Gewerbesteuer
Dokumentennummer: 08000566 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2008, S. 53

Zahlung einer Gewerbesteuer durch Wasserversorgungsunternehmen in der Form von Wasser- und Bodenverbänden

- von Oberstadtdirektor a. D. Karl-Heinz Vehring, Lingen (Ems)1 -

Von den Finanzbehörden wird zunehmend die Frage aufgeworfen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Wasserversorgungsunternehmen in der Form von Wasser- und Bodenverbänden in Anlehnung an ein Urteil des BFH vom 22.8.1984 (BStBl II 1985 S. 61) gewerbesteuerpflichtig sind.

Diese Frage soll nachfolgend untersucht werden am Beispiel des Wasserverbandes Lingener Land (im Folgenden: Wasserverband), der ein Wasser- und Bodenverband ist gemäß § 1 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.2.1991 (BGBl. 91 S. 405)…

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