Titel: Anfangsbestand des Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 21.08.2007
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – I R 78/06 –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Sonstiges Steuerrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            08000595
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2008, S. 69
        
    
    
Anfangsbestand des Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art
- Urteil des BFH vom 21.8.2007 - I R 78/06 -
Einlagen, die eine Trägerkörperschaft ihrem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit unter Geltung des Anrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Verlusten zugeführt hat, erhöhen nicht den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos.
Vorbemerkung der Redaktion:
Der Bundesfinanzhof stellt in seiner nachstehend abgedruckten Entscheidung klar, dass alle Einlagen der Trägerkörperschaft, die zum Ausgleich von Verlusten einem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit vor dem Systemwechsel vom…
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