Titel: Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 16.01.2007
    
    
    
        
            Aktenzeichen: - IX-R-39/05 -
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Einkommensteuer/SolZ, 
            
                    Handelsrecht, 
            
                    Jahresabschluss
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            08000552
             ebenso Versorgungswirtschaft 1/2008, S. 18
        
    
    
Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand
- Urteil des BFH vom 16.1.2007 - IX-R-39/05 -
Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros in vier Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk sowie für die Erneuerung der Elektroinstallation im hierdurch notwendigen Umfang sind sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Sachverhalt:
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), erzielt Einkünfte aus der Vermietung eines Ende 1993 fertiggestellten Gebäudes.
Unter anderem vermietete sie bis Ende März 1997 ein in der…
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