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Titel: Verdeckte Gewinnausschüttung bei dauerdefizitärer kommunaler Kapitalgesellschaft - steuerlicher Querverband betroffen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 22.08.2007
Aktenzeichen: I R 32/06
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Handelsrecht, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 07000645 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2007, S. 291

Verdeckte Gewinnausschüttung bei dauerdefizitärer kommunaler Kapitalgesellschaft - steuerlicher Querverband betroffen

- Urteil des BFH vom 22.8.2007 - I R 32/06 -1

  1. Die Begründung einer Organschaft zwischen verschiedenen kommunalen Eigenbetrieben in der Rechtsform einer GmbH als Organgesellschaften und einer kommunalen Holding- GmbH als Organträgerin ist grundsätzlich nicht als missbräuchliche Gestaltung i. S. von § 42 Abs. 1 AO anzusehen (Anschluss an das Senatsurteil vom 14. Juli 2004 I R 9/03, BFHE 207, 142).
  2. Der Senat hält auch unter der Geltung des sog. Halbeinkünfteverfahrens daran fest, dass eine Kapitalgesellschaft aus körperschaftsteuerlicher Sicht über keine außerbetriebliche…
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