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Titel: Die Anreizregulierungsverordnung – Anmerkungen zum vereinfachten Verfahren
Datum: 01.12.2007
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 07000976 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2007, S, 285

Die Anreizregulierungsverordnung – Anmerkungen zum vereinfachten Verfahren

- von Dr. Hans-Christoph Thomale, AULINGER Rechtsanwälte, Essen und Norbert Maqua, WIKOM AG, Berlin -

Mit der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) wird das aktuelle System der Kostenkontrolle (vgl. § 21 Abs. 2 EnWG1) auf Grundlage der Strom2- bzw. Gasnetzentgeltverordnung3 (NEV) zum 1.1.2009 durch ein Anreizsystem grundlegend geändert. Die ARegV, die für kleine und mittelgroße Netzbetreiber ein vereinfachtes Regulierungsverfahren vorsieht, wurde am 21.9.2007 vom Bundesrat verabschiedet4 und ist am 6.11.2007 in Kraft getreten5.

I. Überblick über die…

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