Titel: Aktivierung von Aufwendungen für ein Geografisches Informationssystem (GIS)
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberfinanzdirektion Münster
        
    
    
    
        Datum: 01.08.2007
    
    
    
        
            Aktenzeichen: S 2170 - 114 -5 St 12 - 33
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Bilanzsteuerrecht, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Rechnungswesen
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            07000967
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2007, S. 270
        
    
    
Aktivierung von Aufwendungen für ein Geografisches Informationssystem (GIS)
- Verfügung OFD Münster vom 1.8.2007 - S 2170 - 114 - 5 St 12 - 33 -1
Die Unternehmen der Versorgungswirtschaft sind verpflichtet, zwecks Dokumentation und Überwachung ihrer Leitungsnetze umfangreiche Lagepläne (Netzpläne) zu erstellen und fortzuschreiben.
Netzpläne sind bilanziell unselbstständige Teile des Wirtschaftsguts »Leitungsnetz«; die Aufwendungen dafür sind zusammen mit diesem zu aktivieren.
Hinsichtlich der Aufwendungen für die Digitalisierung dieser Netzpläne soll - nach bundeseinheitlich abgestimmter Auffassung - wie folgt verfahren werden:
a. Ersatz der…
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