Titel: Zum Ansatz der Abschreibungen bei der Berechnung der Netzentgelte
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 10.08.2007
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI - 3 Kart 6/07 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            07000953
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2007, S. 247
        
    
    
Zum Ansatz der Abschreibungen bei der Berechnung der Netzentgelte
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 10.8.2007 - VI - 3 Kart 6/07 (V) -
Die seit Inbetriebnahme der Sachanlagegüter tatsächlich zugrunde gelegten Nutzungsdauern sind nach der Übergangsregelung des § 32 Abs. 3 StromNEV nur für die erstmalige Ermittlung der kalkulatorischen Restwerte heranzuziehen. Die kalkulatorische Abschreibung für die Kalkulationsperiode ist anhand der in Anlage 1 zu § 6 Abs. 5 Strom- NEV festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu ermitteln.
Sachverhalt:
Die Beschwerdeführerin ist ein Energieversorgungsunternehmen, das im Land S. ein…
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