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Titel: Zum Ansatz der Abschreibungen bei der Berechnung der Netzentgelte
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.08.2007
Aktenzeichen: VI - 3 Kart 6/07 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 07000953 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2007, S. 247

Zum Ansatz der Abschreibungen bei der Berechnung der Netzentgelte

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 10.8.2007 - VI - 3 Kart 6/07 (V) -

Die seit Inbetriebnahme der Sachanlagegüter tatsächlich zugrunde gelegten Nutzungsdauern sind nach der Übergangsregelung des § 32 Abs. 3 StromNEV nur für die erstmalige Ermittlung der kalkulatorischen Restwerte heranzuziehen. Die kalkulatorische Abschreibung für die Kalkulationsperiode ist anhand der in Anlage 1 zu § 6 Abs. 5 Strom- NEV festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu ermitteln.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin ist ein Energieversorgungsunternehmen, das im Land S. ein…

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