Titel: Zur Abgrenzung von Netzausbaukosten und Anschlusskosten
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Nürnberg (Bayern)
        
    
    
    
        Datum: 19.12.2006
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 3 U 1426/06
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EEG
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            07000925
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2007, S. 196
        
    
    
Zur Abgrenzung von Netzausbaukosten und Anschlusskosten
- Urteil des OLG Nürnberg vom 19.12.2006 - 3 U 1426/06 -*
(nicht rechtskräftig)
- Die Verlegung einer Anschlussleitung von einer Photovoltaikanlage zur Trafostation des Netzbetreibers kann eine Maßnahme des Netzausbaus sein, für die der Netzbetreiber nach § 13 Abs. 2 S. 2 EEG die Kosten zu übernehmen hat.
 - Den Netzbetreiber trifft zugunsten der Einspeisung erneuerbarer Energien in das Netz eine Ausbaupflicht, die lediglich durch wirtschaftliche Unzumutbarkeit begrenzt wird.
 
(Leitsatz nicht amtlich)
Sachverhalt:
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers wegen der von ihm…
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