Titel: Zur Zuständigkeit und Fristwahrung im energiewirtschaftlichen Beschwerdeverfahren
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 28.03.2007
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI 3 Kart 2/07 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Verfahrensrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            07000864
             ebenso Versorgungswirtschaft 5/2007, S. 107
        
    
    
Zur Zuständigkeit und Fristwahrung im energiewirtschaftlichen Beschwerdeverfahren
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28.3.2007 - VI 3 Kart 2/07 (V) -
Entscheidet die Bundesnetzagentur für eine Landesregulierungsbehörde, weil diese sie im Wege der Organleihe mit der selbstständigen Wahrnehmung der Landesregulierungsaufgaben beauftragt hat, spricht diese Wahrnehmungszuständigkeit unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Zuständigkeitskonzentrationen im Bereich des EnWG dafür, die Bundesnetzagentur als die entscheidende Regulierungsbehörde i.S.d. § 75 Abs. 4 EnWG anzusehen, so dass deren Sitz für die Bestimmung des örtlich zuständigen…
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