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Titel: Leistungen für die Zukunftssicherung von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH und von Vorstandsmitgliedern einer AG oder eines VVaG
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Hannover
Datum: 14.02.2007
Aktenzeichen: S 2333 - 93 - StO 211
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Lohnsteuerrecht, Sozialversicherung, Zivilrecht
Dokumentennummer: 07000887 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2007, S. 113

Leistungen für die Zukunftssicherung von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH und von Vorstandsmitgliedern einer AG oder eines VVaG

- Verfügung der OFD Hannover vom 14.2.2007 - S 2333 - 93 - StO 211 -

1. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für beherrschende Gesellschafter- Geschäftsführer sind nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer liegt arbeitsrechtlich kein Arbeitsverhältnis vor, so dass der Arbeitgeber gesetzlich nicht zur Zahlung von Arbeitgeberanteilen verpflichtet ist (vgl. BFH vom 10. Oktober 2002, BStBl 2002, II S. 886).

Ob es sich um einen beherrschenden,…

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