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Titel: Keine notwendige Beteiligung der Bundesnetzagentur am landesrechtlichen energiewirtschaftlichen Beschwerdeverfahren
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
Datum: 27.03.2007
Aktenzeichen: 1 W 25/06 (EnWG)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verfahrensrecht
Rechtsstand: nicht rechtskräftig, nachgehend BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - KVR 23/07
Dokumentennummer: 07000863 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2007, S. 105

Keine notwendige Beteiligung der Bundesnetzagentur am landesrechtlichen energiewirtschaftlichen Beschwerdeverfahren

- Beschluss des OLG Naumburg vom 27.3.2007 - 1 W 25/06 (EnWG) -

  1. In energiewirtschaftlichen Beschwerdeverfahren, deren Gegenstand eine Entscheidung der Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas im Verfahren nach § 23a EnWG ist, ist die Bundesnetzagentur weder in unmittelbarer Anwendung von § 79 Abs. 2 EnWG noch in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift Beteiligte kraft Gesetzes.
  2. Die fehlende ausdrückliche Regelung zur Beteiligung der Bundesnetzagentur an solchen Beschwerdeverfahren stellt keine Gesetzeslücke dar.

Sachverhalt:

Die Antragstellerin hat am 28.…

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