Titel: Zur Verfassungsmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Trinkwasserverordnung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
        
    
    
    
        Datum: 20.04.2006
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 5/06
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Sonstiges Kommunalrecht, 
            
                    Wasserrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            07000792
             ebenso Versorgungswirtschaft 1/2007, S. 13
        
    
    
Zur Verfassungsmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Trinkwasserverordnung
- Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 20.4.2006 - 5/06 -
- Der Anschluss- und Benutzungszwang stellt aus Gründen der Volksgesundheit eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsrechte dar.
 - Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die öffentliche Wasserversorgung als Selbstverwaltungsaufgabe öffentliche Aufgabe ist und im Falle der Wahrnehmung des Anschluss- und Benutzungszwangs hoheitliche Aufgabe.
 - Die hierdurch entstehende gewisse Monopolisierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist mit europäischem Gemeinschaftsrecht…
 
Drucken