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Titel: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Ergebnisabführungsvertrag im Interesse der Alleingesellschafterin im kommunalen Bereich
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 07.02.2006
Aktenzeichen: 6 K 6095/03 K, G, F
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 06000834 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2006, Seite 259

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Ergebnisabführungsvertrag im Interesse der Alleingesellschafterin im kommunalen Bereich

- Urteil des FG Düsseldorf vom 7.2.2006 - 6 K 6095/03 K, G, F -

(Nicht rechtskräftig, Az. des BFH: I R 32/06)

  1. Übernimmt eine Kapitalgesellschaft im Interesse ihrer Alleingesellschafterin als Organträgerin die Verluste einer Organgesellschaft, ohne auf absehbare Zeit aus dem mit der Organgesellschaft geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag ein positives Gesamtergebnis erzielen zu können, kann eine vGA vorliegen.
  2. Wenn die Kapitalgesellschaft aus einem ebenfalls im Interesse der Alleingesellschafterin übernommenen weiteren Organschaftsverhältnis Gewinne zugerechnet werden,…
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