Titel: Zur Förderung einer neuen KWK-Anlage am Standort einer außer Betrieb genommenen Bestandsanlage
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Hessischer Verwaltungsgerichtshof (in Kassel)
        
    
    
    
        Datum: 16.02.2006
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 1 E 841/05
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    KWK-G
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            06000812
             ebenso Versorgungswirtschaft 9/2006, Seite 206
        
    
    
Zur Förderung einer neuen KWK-Anlage am Standort einer außer Betrieb genommenen Bestandsanlage
- Urteil des VG Frankfurt a. M. vom 16.2.2006 - 1 E 841/05 -
- Wird eine neue kleine KWK-Anlage nach dem 1.4.2002 an einem Standort errichtet, an dem einige Monate vorher eine Bestandsanlage außer Betrieb genommen wurde, besteht kein Anspruch auf Förderung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 KWKG als neue kleine KWK-Anlage.
- Die neue Anlage kann lediglich weiter als Bestandsanlage gefördert werden.
Sachverhalt:
Gegenstand der Klage ist die Zulassung der Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlage für den Betrieb eines Stadtbades. Die Klägerin hält die gewährte Zulassung für unzutreffend und begehrt die…
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