Titel: Ermäßigter Steuersatz bei Baukostenzuschüssen und Anschlussgebühren für Hausanschlüsse nur bei Erbringen der Anschlussleistung gegenüber dem späteren Empfänger der Wasserlieferung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Finanzgericht Düsseldorf
        
    
    
    
        Datum: 17.02.2006
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 1 K 975/03 U
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Recht der kommunalen Betriebe, 
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            06000816
             ebenso Versorgungswirtschaft 9/2006, Seite 210
        
    
    
Ermäßigter Steuersatz bei Baukostenzuschüssen und Anschlussgebühren für Hausanschlüsse nur bei Erbringen der Anschlussleistung gegenüber dem späteren Empfänger der Wasserlieferung
- Urteil des FG Düsseldorf vom 17.2.2006 - 1 K 975/03 U -
- nicht rechtskräftig -*
- Von einem Wasserversorgungsunternehmen für die Erstellung der Hausanschlüsse erhobene Baukostenzuschüsse und Anschlussbeiträge können nur dann dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden, wenn die Hausanschlussleistung an denselben Abnehmer erfolgt ist wie die später erfolgte Wasserlieferung.
 - Gegenüber verschiedenen Abnehmern erbrachte Leistungen können zueinander generell nicht in einem Verhältnis von Hauptleistung und Nebenleistung stehen.
 - Bei den Anschlussbeiträgen und…
 
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