Titel: Nicht jedes Arealnetz ist von der Regulierung ausgeschlossen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 05.04.2006
    
    
    
        
            Aktenzeichen: IV - 3 Kart 143/06 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            06000781
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2006, Seite 184
        
    
    
Nicht jedes Arealnetz ist von der Regulierung ausgeschlossen
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5. 4. 2006 - IV - 3 Kart 143/06 (V) -
- Die Ausnahmetatbestände des § 110 Abs. 1 EnWG sind eng auszulegen, da der Gesetzgeber nur bestimmte Objektnetze und nicht sämtliche - nicht der allgemeinen Versorgung dienende - Arealnetze von der Regulierung ausnehmen wollte.
- Als Dienstleistungsnetz i. S. d. § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG kann nur ein Netz privilegiert sein, das dazu dient, durch einen gemeinsamen übergeordneten Geschäftszweck bestimmbare Letztverbraucher mit Energie zu versorgen, so dass ein rein versorgungsbezogener Geschäftszweck nicht…
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