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Titel: Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht schenkungssteuerpflichtig
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 01.12.2004
Aktenzeichen: II R 46/02
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Sonstiges Steuerrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 05001033 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2005, Seite 281

Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht schenkungssteuerpflichtig

- Urteil des BFH vom 1.12. 2004 - II R 46/02 -

  1. Unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung sind regelmäßig keine freigebigen Zuwendungen i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.
  2. Nur wenn die übertragende juristische Person des öffentlichen Rechts den Rahmen ihrer Aufgaben eindeutig überschreitet, kommt eine freigebige Zuwendung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Betracht.
  3. Ein Anspruch des begünstigten Verwaltungsträgers auf eine unentgeltliche Vermögensübertragung ist nicht erforderlich, um die Freigebigkeit der Zuwendung auszuschließen.…
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