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Titel: Keine Körperschaftsteuerpflicht bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch beliehenen Unternehmer und fehlender Wettbewerbssituation
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.01.2005
Aktenzeichen: I R 63/03
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 05000993 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2005, Seite 190

Keine Körperschaftsteuerpflicht bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch beliehenen Unternehmer und fehlender Wettbewerbssituation

- Urteil des BFH vom 25. 1. 2005 - I R 63/03 -

  1. Die Ausübung öffentlicher Gewalt durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts umfasst Tätigkeiten, die dieser eigentümlich und vorbehalten sind. Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind; die Mitwirkung mit hoheitlichen Aufgaben betrauter (beliehener) Unternehmer steht dem nicht entgegen.
  2. Die Auslegung einschlägiger landesrechtlicher Vorschriften obliegt dem Finanzgericht (FG).

Sachverhalt:

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin)…

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