Titel: Löst fehlender Verlustausgleich bei defizitären Betrieb einer Trägerkörperschaft verdeckte Gewinnausschüttung aus?
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 25.01.2005
    
    
    
        
            Aktenzeichen: I R 8/04
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Kapitalertragsteuer/SolZ, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Recht der kommunalen Betriebe
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            05000908
             ebenso Versorgungswirtschaft 7/2005, Seite 160
        
    
    
Löst fehlender Verlustausgleich bei defizitären Betrieb einer Trägerkörperschaft verdeckte Gewinnausschüttung aus?
- Beschluss des BFH vom 25.1.2005 - I R 8/04 -
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Unterhalten eines strukturell dauerdefizitären Betriebs gewerblicher Art durch eine Gebietskörperschaft (hier: das Unterhalten des Bäderbetriebs einer Stadt) ohne Verlustausgleich und angemessenen Gewinnaufschlag durch die Trägerkörperschaft zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung führt.
Sachverhalt:
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Stadt, unterhielt seit 1968 und so auch in den Streitjahren 1993 und…
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