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Titel: Keine steuerbegünstigte Stromverwendung durch Unternehmen, dessen Haupttätigkeit der Transport von Mineralöl in Rohrleitungen ist
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 30.11.2004
Aktenzeichen: VII R 41/03
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energiesteuer
Dokumentennummer: 05000977 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2005, Seite 162

Keine steuerbegünstigte Stromverwendung durch Unternehmen, dessen Haupttätigkeit der Transport von Mineralöl in Rohrleitungen ist

- Urteil des BFH vom 30.11.2004 - VII R 41/03 -

  1. Zur Qualifizierung eines Unternehmens als »Unternehmen des Produzierenden Gewerbes« legt § 2 Nr. 4 StromStG einen eigenständigen Unternehmensbegriff fest, der eine Berücksichtigung der Haupttätigkeit der mit diesem Unternehmen organschaftlich verbundenen Unternehmen nicht zulässt.
  2. Die stromsteuerrechtliche Bevorzugung von Gütertransporten im Schienenbahnverkehr gegenüber Mineralöltransporten in Rohrfernleitungen (Pipelines) verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Sachverhalt:

Die Klägerin…

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