Titel: Kein konkludenter Energielieferungsvertrag bei Vertrag mit Drittem
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 26.01.2005
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VIII ZR 66/04
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            05000954
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2005, Seite 133
        
    
    
Kein konkludenter Energielieferungsvertrag bei Vertrag mit Drittem
- Urteil des BGH vom 26.1.2005 - VIII ZR 66/04 -
- Ein konkludenter Abschluss eines Energielieferungsvertrags durch Entnahme des von dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Stroms kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Abnehmer einen Stromlieferungsvertrag mit einem Dritten geschlossen hat und weder weiß noch wissen muss, dass der Dritte ihn nicht mit Energie beliefert.
- Der zur Versorgung von Letztverbrauchern nach § 10 En- WG verpflichtete Netzbetreiber hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung des entnommenen Stroms nach seinem Allgemeinen Tarif unter dem…
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