Titel: Rückstellung für die Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen – Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberfinanzdirektion Münster
        
    
    
    
        Datum: 21.01.2005
    
    
    
        
            Aktenzeichen: Nr. 5/2005
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Bilanzsteuerrecht, 
            
                    Einkommensteuer/SolZ, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            05000912
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2005, Seite 87
        
    
    
Rückstellung für die Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen – Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG
- Verfügung der OFD Münster vom 21.1.2005 - Nr. 5/2005 -
Der BFH hat mit Urteil vom 19.8.2002 VIII R 30/01 (BStBl. II 2003 S. 131 = DB 2002 S. 2563) entschieden, dass für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von bereits entstandenen Geschäftsunterlagen, zu der das Unternehmen nach § 257 HGB und § 147 AO verpflichtet ist, sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich zwingend eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist.
Eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist nicht abzuzinsen. Dies gilt auch im zeitlichen Anwendungsbereich…
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