Titel: Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung von Strommasten umsatzsteuerfrei
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 11.11.2004
    
    
    
        
            Aktenzeichen: V R 30/04
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            05000900
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2005, Seite 71
        
    
    
Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung von Strommasten umsatzsteuerfrei
- Urteil des BFH vom 11.11.2004 - V R 30/04 -
- Bei der Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung von Strommasten für eine Überlandleitung, der Einräumung des Rechts zur Überspannung der Grundstücke und der Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur dinglichen Sicherung dieser Rechte handelt es sich um eine einheitliche sonstige Leistung, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zwar steuerbar, aber gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei ist.
- Die Ausgleichszahlung für beim Bau einer Überlandleitung entstehende Flurschäden durch deren Betreiber an…
 Drucken
Drucken