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Titel: Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 01.12.2004
Aktenzeichen: IV A 6 - S 7279 - 100/04
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 05000875 ebenso Versorgungswirtschaft 21/2005, Seite 14

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen

- Schreiben des BMF vom 2.12.2004 - IV A 6 - S 7279 - 100/04 -

Vorbemerkung der Redaktion:

Mit nachstehend abgedrucktem Schreiben hat das BMF das BMF-Schreiben vom 31.3.2004 (Versorgungswirtschaft 2004 S. 141) ergänzt und nimmt ausführlich zum Begriff der Bauleistung sowie zum Leistungsempfänger als Steuerschuldner Stellung.

Versorgungsleitungen werden unter Ziffer 1.3.1 ausdrücklich als Bauwerke eingestuft. Entsprechend können Leistungen im Zusammenhang mit diesen Leitungen Bauleistungen sein. Das Aufhängen und Anschließen von Beleuchtungen gilt nicht als Bauleistung,…

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