Preisanpassungen von 2026 auf 2027 im Energiemarkt
RAin Janka Schwaibold, LL.M., Schalast LAW | TAX, Hamburg
RA Lorenz Haase, Schalast LAW | TAX, Hamburg
Im Strom sind es eher die Klassiker, die Preisänderungen treiben und entsprechend den Form- und Transparenzvorgaben umgesetzt werden müssen. Besonderheiten können sich aber für die zunehmende Anzahl von dynamischen Stromtarifen und Kunden mit § 14a EnWG-Einrichtungen ergeben.
Im Gas wird weniger die Ausweisung als die Frage eines risikoaversen Wertes für die CO2-Zertifikatsbeschaffung eine Herausforderung. Noch schwieriger wird es, wenn die Kosten aufgrund älterer Regelungen separiert weitergegeben werden, aber in 2026 für 2027 noch nicht feststehen können. Soweit Konvertierung genutzt wird, müssen evtl. auch hier Zusatzkosten berücksichtigt werden, wenn die BNetzA wie angekündigt, wieder beide Konvertierungsrichtungen mit einem Entgelt belegen lässt.
Im Online-Seminar wird auf die rechtlichen Grundlagen der Energiepreisanpassungen eingegangen und ein Überblick über die Preissysteme und Preisdarstellungen gegeben.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.
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