KANU 2.0 durch BNetzA-Festlegungsentwurf "BRÜCKEN"
Mit der Verabschiedung der Festlegung zu den Kalkulatorischen Nutzungsdauern Erdgas (kurz: „KANU“) wurden von Seiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Jahr 2022 die Grundlagen dafür geschaffen, dass Neuinvestitionen im Gasbereich ab 2023 mit kürzeren Nutzungsdauern im kalkulatorischen Bereich bis zu einem gesetzlich bestimmten Ende der leitungsgebundenen Erdgasversorgung im Jahr 2045 sicher refinanziert werden können. Mit der Festlegung KANU 2.0 wurden nun auch Regelungen für die Jahre 2025 bis 2027 getroffen, welche den Unternehmen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
Im Gegensatz zu den eher überschaubaren Folgen für die tendenziell niedrigen Neuinvestitionen seit 2023 können sich bei einer Anpassung der Nutzungsdauern auch für die Bestandsanlagen erhebliche Auswirkungen - sowohl im Handelsrecht als auch im kalkulatorischen Bereich - ergeben. Zudem muss eine mögliche schnellere Abschreibung auch vor dem Hintergrund der Ergebnisentwicklung entsprechend beleuchtet werden.
Nachdem viele Unternehmen KANU 2.0 erst- und einmalig 2027 anwenden, sollten die möglichen Folgen für die Planungsrechnungen und den Jahresabschluss 2027 umfassend analysiert und mögliche Handlungsoptionen gegeneinander abgewogen werden. Zudem sollten in diese Überlegungen auch die Rückbauverpflichtungen mit einbezogen werden, für die die BNetzA das Festlegungsverfahren „BRÜCKEN“ eingeleitet hat, um auch die regulatorische Anerkennung dieser Kosten sicherzustellen.
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