Mit der EnWG-Novelle 2025 wächst die Bandbreite der verpflichtend anzubietenden Tarife und möglichen neuen Versorgungskonzepte deutlich. Zum Pflichtangebot gehören inzwischen nicht mehr nur klassische Versorgungsformen, sondern auch dynamische Tarife und Strom-Festpreisverträge. Gleichzeitig gewinnen neue Modelle wie § 14a-EnWG-orientierte Tarife, Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung an Bedeutung.
Besonders aktuell: Energy Sharing (§ 42c EnWG) läuft zum 01. Juni 2026 operativ an - die Frage lautet nicht mehr ob, sondern wie es umgesetzt wird.
Das Online-Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über diese aktuellen und künftigen Tarif- und Versorgungskonzepte im Energiewirtschaftsgesetz. Im Fokus stehen die regulatorischen Anforderungen, die wirtschaftliche und vertriebliche Nutzung der Modelle sowie typische Umsetzungsfragen für Energieversorgungsunternehmen.
Die Gebühr beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.
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