Mit dem Referentenentwurf vom April 2026 zum EEG 2027 und der Koalitionseinigung vom Juli 2026 zeichnet sich die tiefgreifendste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit Jahren ab.
Die klassische Einspeisevergütung soll für Neuanlagen vollständig entfallen, die Direktvermarktung wird verpflichtend und mit der Einführung zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference - CfD) drohen Anlagenbetreibern erstmals gesetzliche Rückzahlungspflichten. Besonders hart trifft es neue Kleinanlagen unter 25 kW, die künftig weder Einspeisevergütung noch Marktprämie beanspruchen können und lediglich über eine befristete Übergangsregelung abgefedert werden. Der angelegte Paradigmenwechsel kommt - auch in Verbindung mit dem nunmehr ebenfalls einigungsreifen „Netzpaket" - und wird bewährte Finanzierungsstrukturen, Vermarktungsmodelle und Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf eine neue Grundlage stellen. Das Bundeskabinett soll über beide Gesetze noch im Juli 2026 entscheiden; das parlamentarische Verfahren ist für den Herbst geplant.
Im Online-Seminar geben wir Ihnen einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Reforminhalte und die voraussichtlichen Auswirkungen für verschiedene Akteure.
Die Gebühr beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.
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