Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken bestätigt

22.05.2026 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken von 7.407 Megawatt (MW) für den Winter 2026/2027 bestätigt. Im Winterhalbjahr 2025/2026 lag dieser bei 6.493 MW. „Bis wir die Netze besser ausgebaut haben, ist die Netzreserve erforderlich, um die sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Der Bedarf für das kommende Winterhalbjahr ist leicht höher als im vergangenen Jahr“, sagt Klaus Müller, Präsident der BNetzA. Ergänzend wird regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2028/2029 beträgt der Netzreservebedarf 8.274 MW.

Die Transportaufgaben im Stromnetz steigen. Gründe sind zum Beispiel der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energien und die notwendige Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Nur mit einem weiteren Netzausbau sind eine vollständige Nutzung der erneuerbaren Energien und die für die sichere Stromversorgung wichtigen Exporte und Importe von Strom möglich. Bis dahin besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Redispatch aus Marktkraftwerken und der ergänzenden Vorhaltung von Reservekraftwerken.

Ein großer Anteil des Netzreservebedarfs mit 4.742 MW wird für den Winter 2026/2027 von deutschen Reservekraftwerken gedeckt. Wie bereits in den vergangenen Jahren soll der verbleibende Bedarf von 2.665 MW durch Kraftwerke im benachbarten Ausland gedeckt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben bereits Anfang Mai 2026 Kraftwerksbetreiber im Ausland aufgefordert, bis zum 19.05.2026 ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Die Vertragsschlüsse der ÜNB mit den ausländischen Kraftwerksbetreibern erfolgen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.

Netzengpässe entstehen, wenn das Übertragungsnetz überlastet ist. Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, dies zu verhindern. Dazu wird bei einer drohenden Überlastung im Netz die Erzeugung örtlich vor einem Engpass reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht.

Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt handelnden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen werden zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt. Die inländische Netzreserve besteht aus Kraftwerken, die nicht mehr zur Stromproduktion am Markt betrieben werden, aber nicht endgültig stillgelegt werden dürfen, da sie systemrelevant sind. Diese Kraftwerke werden ausschließlich auf Anforderung der ÜNB eingesetzt. Die ausländische Netzreserve besteht aus Kraftwerken, die sich vertraglich gegenüber den deutschen ÜNB verpflichten, für den Redispatch Strom in das Netz einzuspeisen. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten werden über die Netzentgelte refinanziert.

Die ÜNB hatten der BNetzA zuvor ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Netzreservebedarfs bildet den Abschluss der Prüfung durch die BNetzA.

– BNetzA –

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche