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65 %-Regelung im GEG wird verschoben

22.05.2026 Die Reform des umstrittenen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ist noch nicht komplett. Eine Zwischenlösung soll verhindern, dass einige der bisherigen Regelungen schon in Kürze in Kraft treten. Wegen Verzögerungen bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dem sog. „Heizungsgesetz“, hat der Bundestag eine Frist des § 71 aus dem bisherigen Gesetz verlängert. Mit dem Beschluss der Abgeordneten tritt die sogenannte 65 %-Regelung nicht wie ursprünglich vorgesehen zum 01. Juli in Kraft, sondern frühestens zum 01. November. Das Gesetz schreibt für größere Städte vor, dass neue Heizungen dort zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Mit der geplanten Reform will die Regierungskoalition diese Vorschrift eigentlich komplett aus dem Gesetz streichen. Weil aber die Neuregelung voraussichtlich erst nach dem bisher vorgesehenen Starttermin in Kraft treten kann, wird die Umsetzungsfrist vorsorglich um vier Monate verlängert. Damit dürfen auch nach dem 01. Juli Heizungen eingebaut werden, die die 65 %-Quote verfehlen.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte gefordert, das GModG so nicht zu beschließen und die Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung und das Inkrafttreten der 65 %-Regel aus dem GEG zum 30.06.2026 in großen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern beizubehalten. Um den Heizungsbestand schneller und sozialverträglicher gestalten zu können, fordern die Grünen eine staatliche Abwrackprämie auf alte Öl- und Gasheizungen für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie die europäischen Vorgaben für einen klimaneutralen Gebäudesektor, die in der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) festgehalten wurden, „vollständig umzusetzen“. Die EPBD sieht die vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis zum Jahr 2050 vor. Im GModG soll es dagegen kein Verbot fossiler Brennstoffe in Heizungen nach 2045 geben, anders als derzeit § 72 GEG. Damit werde die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 aufgegeben und die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 und darüber hinaus würden untergraben, so die Kritik.

– MS –

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