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Titel: Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 26.09.2025
Aktenzeichen: IV R 16/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26099190 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2026, Seite 148

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

BFH, Urteil vom 26.09.2025 – IV R 16/23 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a der Abgabenordnung (AO) sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen.
  2. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Erstattungszinsen für…

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