Titel: Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 26.09.2025
Aktenzeichen: IV R 16/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26099190
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2026, Seite 148
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
BFH, Urteil vom 26.09.2025 – IV R 16/23 –
Leitsätze des Gerichts:
- Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a der Abgabenordnung (AO) sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen.
- Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Erstattungszinsen für…
Drucken