Titel: Keine Umsatzsteuerbarkeit einer Personalgestellung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ohne Wettbewerbsverzerrung
Behörde / Gericht:
Finanzgericht BadenWürttemberg (in Stuttgart, Außenstelle in Freiburg im Breisgau)
Datum: 26.03.2026
Aktenzeichen: – 14 K 1953/20 – (Rev. anh. unter BFH-Az. V R 16/25)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26094384
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2026, Seite 115
Keine Umsatzsteuerbarkeit einer Personalgestellung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ohne Wettbewerbsverzerrung
FG Baden-Württemberg, Zwischenurteil vom 26.03.2025 – 14 K 1953/20 – (Rev. anh. unter BFH-Az. V R 16/25)
Leitsätze der Redaktion:
Es liegt ein Leistungsaustausch vor, wenn zwischen der Geschäftsführung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit und einer jPöR ein Arbeitsvertrag geschlossen wird und die öffentlich-rechtliche Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit der jPöR für die Überlassung der Arbeitnehmer ein Entgelt zahlt.
Eine jPöR handelt mit der Personalgestellung an die öffentlich-rechtliche Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit nicht als…
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