Titel: Betreiber eines Campingplatzes als Wassergebührenpflichtiger; behördliche Schätzung der Wasserentnahmemenge
Behörde / Gericht:
OVG Sachsen-Anhalt
Datum: 03.12.2025
Aktenzeichen: 3 L 145/ 25.Z
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26094387
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2026, Seite 124
Betreiber eines Campingplatzes als Wassergebührenpflichtiger; behördliche Schätzung der Wasserentnahmemenge
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.12.2025 – 3 L 145/25.Z –
Leitsatz der Redaktion:
Der Betreiber eines Campingplatzes und Waldbades, mit dessen Einverständnis die Camper die Brunnen zur Gewässerentnahme nutzten, kann entgeltpflichtiger Benutzer i.S.d. § 1 Abs. 1 und 2 WasEE-VO LSA und § 105 Abs. 1 Satz 1 WG LSA sein.
Aus den Gründen:
I. Der zulässige Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des VG Halle – 4. Kammer – vom 29.09.2025 zuzulassen, hat in der Sache keinen Erfolg.
Die von dem Kläger geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der…
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