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Titel: Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren bei erstmaliger Kalkulation der Wassergebühren; Kosten aus unwirksamen Wasserlieferungsverträgen an Wassergäste
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 22.01.2026
Aktenzeichen: 20 N 24.1004
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26094388 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2026, Seite 126

Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren bei erstmaliger Kalkulation der Wassergebühren; Kosten aus unwirksamen Wasserlieferungsverträgen an Wassergäste

VGH Bayern, Urteil vom 22.01.2026 – 20 N 24.1004 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Führt ein Aufgabenträger einer leitungsgebundenen Einrichtung erstmals eine Gebührenvorauskalkulation durch, dürfen Unterdeckungen aus einem vorhergehenden Zeitraum, in dem keine solche Kalkulation durchgeführt wurde, nicht in die Kalkulation eingestellt werden.
  2. Jedenfalls bei unbefristeten oder mehrjährigen Wasserlieferungsverträgen zwischen Aufgabenträgern der Wasserversorgung handelt es sich i.d.R. um Zweckvereinbarungen über die Übertragung der Teilaufgabe Wassergewinnung und ggf. der…
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