Titel: Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren bei erstmaliger Kalkulation der Wassergebühren; Kosten aus unwirksamen Wasserlieferungsverträgen an Wassergäste
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 22.01.2026
Aktenzeichen: 20 N 24.1004
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26094388
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2026, Seite 126
Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren bei erstmaliger Kalkulation der Wassergebühren; Kosten aus unwirksamen Wasserlieferungsverträgen an Wassergäste
VGH Bayern, Urteil vom 22.01.2026 – 20 N 24.1004 –
Leitsätze des Gerichts:
- Führt ein Aufgabenträger einer leitungsgebundenen Einrichtung erstmals eine Gebührenvorauskalkulation durch, dürfen Unterdeckungen aus einem vorhergehenden Zeitraum, in dem keine solche Kalkulation durchgeführt wurde, nicht in die Kalkulation eingestellt werden.
- Jedenfalls bei unbefristeten oder mehrjährigen Wasserlieferungsverträgen zwischen Aufgabenträgern der Wasserversorgung handelt es sich i.d.R. um Zweckvereinbarungen über die Übertragung der Teilaufgabe Wassergewinnung und ggf. der…
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