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Titel: Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 12.11.2025
Aktenzeichen: II R 3/25
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26092350 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2026, Seite 96

Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell

– BFH, Urteil vom 12.11.2025 – II R 3/25 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl 2019 I S. 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen.
  2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des…
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